Fragen & Antworten

 

1. Wann und wie melde ich mein Kind an?

Für Kinder, die bis zum 30. September eines Jahres das 6. Lebensjahr vollenden, beginnt die Schulpflicht am 1. August des Jahres. Die Eltern werden von der Stadt Bochum angeschrieben und erhalten einen Anmeldebogen. Alle Eltern haben freies Wahlrecht der Schule für ihr Kind. Die bisherigen Schulbezirksgrenzen sind aufgehoben. Es besteht nur ein Rechtsanspruch auf einen Platz an der nächstgelegenen Schule.

Desweiteren erhalten die Eltern eine Frist (Anmeldewoche) vorgegeben, in der das Kind an der Wahlschule angemeldet wird. Danach kommt es zu einem ersten Kontakt mit der Schulleitung, bei dem erste Informationen ausgetauscht werden können.

Die schulärztliche Untersuchung zur Einschulung erstreckt sich auf den körperlichen Entwicklungsstand und die allgemeine, gesundheitlich bedingte Leistungsfähigkeit einschließlich der Sinnesorgane des Kindes. Diese wird durch das Gesundheitsamt der Stadt Bochum durchgeführt. Zu diesem Termin werden Sie und Ihr Kind von der Stadt Bochum schriftlich eingeladen.

Die Schulleiter:in  informiert und berät die Eltern erstens vor der vorzeitigen Aufnahme eines Kindes in die Grundschule, zweitens vor der Verpflichtung eines Kindes zum Besuch eines vorschulischen Sprachförderkurses.

Wie lange besucht mein Kind die Grundschule?

Der Besuch der Grundschule dauert in der Regel vier Jahre. Diese Regeldauer soll um nicht mehr als ein Jahr überschritten werden. Der Besuch der Schuleingangsphase ist auf drei Jahre begrenzt. Der Besuch im dritten Jahr wird nicht auf die Dauer der Schulpflicht angerechnet.

Was mache ich, wenn ich mein Kind vorzeitig einschulen lassen möchte?

Die Eltern richten einen formlosen Antrag mit Namen des Kindes, Geburtsdatum und Kindergarten an die Grundschule. Die Schulleitung trifft die Entscheidung unter Berücksichtigung des schulärztlichen Gutachtens und nach einem Beratungsgespräch mit den Erziehungsberechtigten. Mit der Aufnahme in die Schule wird das Kind schulpflichtig.

Was passiert am Einschulungstag?

Alle Schulanfänger werden am zweiten Schultag des neuen Schuljahrs klassenweise eingeschult. Zu diesem Anlass gestaltet die Natorpschule eine Begrüßungsfeier für jede Klasse.

Während die Kinder anschließend ihre erste Unterrichtsstunde genießen, haben ihre Eltern Gelegenheit, sich bei Kaffee und Plätzchen auszutauschen.  In der ersten vollen Schulwoche findet  für alle Kinder,  Eltern und Freunde zusammen mit den Klassenlehrer:innen und allen anderen Schulkindern ein ökumenischer Gottesdienst statt, der in der Heimkehrer-Dankeskirche traditionell stattfindet. Hier wollen wir als Schulgemeinschaft die neuen Schulanfänger:innen herzlich willkommen heißen.

 

2. Unterricht

Welche Differenzierungsangebote gibt es?

Jedes Kind wird individuell gefördert. Daher kann es unterschiedliche Aufgabenstellungen geben, sowohl im Unterricht, als auch bei den Hausaufgaben. Die individuelle Förderung findet sich so in einer qualitativen und quantitativen Weise statt. Dabei ist es uns wichtig, dass Ziele und Vorgehen mit den Kindern abgesprochen und verbindlich  vereinbart werden. Der Unterricht wird so gestaltet, dass er den Leistungsstand, die Lernmöglichkeiten, die Belastbarkeit und die Interessen der Kinder berücksichtigt und die Kinder in ihrer Entwicklung unterstützt. An der Natorpschule werden in jedem Schuljahr verschiedene Arbeitsgemeinschaften  (AGs) angeboten.

Wonach richten sich die Lehr- und Lerninhalte in der Grundschule?

Die Richtlinien und Lehrpläne legen die verbindlichen Ziele und Inhalte fest, auf die hin alle Kinder bestmöglich gefördert werden. Schule soll nicht nur eine Unterrichtsstätte, sondern zugleich ein Lebens-, Lern- und Erfahrungsraum sein. Damit werden die Grundlagen geschaffen, auf denen die Kinder in der Sekundarstufe I erfolgreich aufbauen können.

Die Lehrpläne für alle Fächer müssen im Zusammenhang mit den Zielsetzungen der Richtlinien verstanden und in konkrete Unterrichtsplanung umgesetzt werden. Richtlinien und Lehrpläne bilden somit eine Einheit.

Wie erfolgt eine Leistungsbewertung in der Grundschule?

Die Leistungsbewertung soll über den Stand des Lernprozesses des Kindes Aufschluss geben und soll auch Grundlage für weitere Förderung sein. Bei der Beratung mit den Eltern über den Bildungsgang des Kindes ist sie eine wichtige Hilfe.

Sie bezieht sich auf die im Unterricht vermittelten Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie auf das Arbeitsverhalten. Grundlage sind alle von der Schülerin oder dem Schüler erbrachten Leistungen, insbesondere schriftliche Arbeiten, mündliche Beiträge und praktische Leistungen.

Wozu und wie lange sollen Hausaufgaben gemacht werden?

Hausaufgaben ergänzen die Arbeit im Unterricht. Sie sind der Leistungsfähigkeit der Kinder angemessen und sollten ohne fremde Hilfe angefertigt werden. Eine tägliche Bearbeitungszeit von 30 Minuten (Klassen 1/2) und 60 Minuten (Klassen 3/4) ist angemessen.

Radfahrausbildung

Viele Kinder der Klassen 1 und 2 nehmen bereits am Straßenverkehr teil. Von daher ist das Radfahrtraining schon in diesen Klassen Teil der Verkehrserziehung.

Das Training soll zur Verbesserung ihres Verkehrsverhaltens beitragen und sie sicherer im Umgang mit dem Rad machen. Voraussetzung für die Durchführung des Trainings ist eine ausführliche Information der Eltern über die Ziele der Inhalte des Übungsprogramms sowie über die besondere Gefährdung unserer Kinder als Radfahrer im Straßenverkehr.

Die Unterstützung durch die Eltern bei der Vorbereitung (z.B. Bereitstellung eines verkehrssicheren und angepassten Fahrrades, das Kaufen eines sicher sitzenden Schutzhelmes etc.) und Durchführung der fahrpraktischen Übungen im Schulbereich ist unerlässlich.

In den Klassen 3 und 4 erfolgt im Rahmen des Sachunterrichts eine umfassende Radfahrausbildung, die mit einem theoretischen Prüfbogen und einer Fahrt im öffentlichen Verkehrsraum abschließt. Sowohl die Übungen als auch die Abschlussfahrt findet in Zusammenarbeit mit der Bochumer Polizei und unter Mithilfe der Eltern statt.

3. Allgemeine Regelungen

Wie entschuldige ich das Fehlen meines Kindes im Krankheitsfall?

Ihr Kind sollte immer am ersten Fehltag in der Schule mündlich oder schriftlich entschuldigt werden. Hierbei können Sie Ihr Kind über ein/eine Mitschüler:in bei der Lehrkraft der 1. Stunde krank melden.. Eine schriftliche formlose Entschuldigung ist nach Genesung des Kindes bei der Klassenlehrer:in abzugeben. Diese werden archiviert.

Wie werde ich über die Entwicklung meines Kindes informiert?

Die Eltern werden über die Entwicklung und den Lernstand ihres Kindes regelmäßig informiert und beraten. Zur Beratung finden pro Schulhalbjahr innerhalb eines Zeitrahmens Elternsprechzeiten nach dem Unterricht statt. Sie sind zeitlich so gelegt, dass alle Eltern die Möglichkeit zu einem eingehenden Gespräch mit den entsprechenden Lehrer:innen haben.

Wie ist mein Kind während der Zeit in der Schule versichert?

Alle Kinder sind während schulischer Veranstaltungen sowie auf den Wegen von und zu diesen im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung gegen Unfälle versichert. Diese Unfallversicherung bezieht sich nur auf Personenschäden, nicht auf Sachschäden.

Wie kann ich mein Kind im Bedarfsfall vom Unterricht befreien lassen?

Ein Kind kann nur in besonderen Ausnahmefällen und in der Regel zeitlich begrenzt auf Antrag der Eltern vom Unterricht in einzelnen Fächern oder von einzelnen Schulveranstaltungen befreit werden. Richten Sie dabei einen formlosen Antrag über die Klassenlehrer:in an die Schulleitung.

Über die Befreiung von bis zu zwei Wochen entscheidet die Schulleitung. Über Art und Umfang der Befreiung aus gesundheitlichen Gründen, insbesondere vom Sportunterricht, entscheidet der/die  Fachlehrer:in (bis zu einer Woche) bzw. die Schulleitung (über eine Woche hinaus) aufgrund eines ärztlichen Attestes.

Wie verfahre ich bei ansteckenden Krankheiten?

Erkrankt ein Kind an einer meldepflichtigen übertragbaren Krankheit, wie z.B. Scharlach, Diphtherie, Mumps, Röteln oder Windpocken, so darf es nicht am Unterricht teilnehmen, bis nach dem Urteil des behandelnden Arztes oder des Gesundheitsamtes eine weitere Verbreitung der Krankheit nicht mehr zu befürchten ist. Übertragbare Krankheiten müssen der Schule unverzüglich gemeldet werden.


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