Formen der Schulmitwirkung

 

Mitwirkungsgremien

Gremien, in denen Eltern mitwirken, sind die Klassenpflegschaft, die Klassenkonferenz, die Schulpflegschaft, die Fachkonferenzen und die Schulkonferenz. Die Tätigkeit der Eltern in diesen Gremien ist ehrenamtlich.

Wahlen

Die Mitglieder der Mitwirkungsorgane werden für ein Schuljahr gewählt. Die Wahlen in den Klassenpflegschaften finden in den ersten drei Wochen nach Unterrichtsbeginn statt und die Wahlen in der Schulpflegschaft in den ersten fünf Wochen.

Klassenkonferenz

Mitglieder der Klassenkonferenz sind die Lehrer:innen, die in der Klasse unterrichten, sowie das in der Klasse eingesetzte weitere pädagogische und sozialpädagogische Personal. An den Sitzungen der Klassenkonferenz nimmt die / der Vorsitzende der Klassenpflegschaft sowie deren Stellvertreter mit beratender Stimme teil.

Die Klassenkonferenz entscheidet über die Bildungs- und Erziehungsarbeit in der Klasse. Sie berät über den Leistungsstand der Schüler und trifft Entscheidungen über Zeugnisse, Versetzungen und Abschlüsse, die Beurteilung des Arbeits- und Sozialverhaltens, weitere Bemerkungen zu besonderen Leistungen sowie zum  persönlichen besonderen Einsatz im außerunterrichtlichen Bereich. In Ordnungsmaßnahmen werden Elternvertretungen nur dann beteiligt, wenn die Betroffenen nicht widersprechen.

Klassenpflegschaft

Alle Eltern der Schüler:innen einer Klasse bilden die Klassenpflegschaft. Die Klassenpflegschaft wählt aus ihrer Mitte zu Beginn des Schuljahres eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden sowie eine Stellvertreterin / Stellvertreter. Beide nehmen über ihre Aufgaben in der Klassenpflegschaft hinaus mit beratender Stimme an der Klassenkonferenz teil.

Die Klassenpflegschaft dient der Zusammenarbeit von Eltern, Lehrkräften und Schüler:innen. Dazu gehören die Information und der Meinungsaustausch über Angelegenheiten der Schule, vor allem aber über die Unterrichts- und Erziehungsarbeit in der Klasse.

Die oder der Vorsitzende beruft die Sitzungen der Klassenpflegschaft ein und legt in Absprache mit dem Klassenlehrer die Tagesordnung fest. Auch einzelne Eltern können Themen zur Tagesordnung anmelden. Die Klassenlehrer:in nimmt an der Sitzung teil. Die Klassenpflegschaft kann alle Lehrer:innen, die in der Klasse unterrichten, einladen.

Schulpflegschaft

Mitglieder der Schulpflegschaft sind die Vorsitzenden der Klassenpflegschaften. An den Sitzungen können ihre Stellvertreter:innen mit beratender Stimme teilnehmen. Die oder der Vorsitzende der Schulpflegschaft lädt zu den Sitzungen ein und setzt die Tagesordnung fest. Das Schulleitungsteam nimmt beratend an den Sitzungen teil. Die Eltern können auch unter sich über die Bildungs- und Erziehungsarbeit beraten.

Die Schulpflegschaft wählt einen Vorsitzenden und eine Stellvertreung. Sie wählt außerdem sechs Elternvertreter:innen für die Schulkonferenz und für Schule gegenüber der Schulleitung und den anderen Mitwirkungsgremien. Die Schulpflegschaft kann auch eigene Anträge an die Schulkonferenz richten, über die dort abgestimmt wird.

Schulkonferenz

Die Schulkonferenz ist das oberste Mitwirkungsgremium der Schule.

Dort arbeiten die Vertreter:innen der Eltern und der Lehrer:innen zusammen. Die Elternvertreter:innen  werden aus der Mitte der Schulpflegschaft und die Lehrervertreter:innen  werden aus der Lehrer-/Teamkonferenz heraus gewählt. Die Schulkonferenz hat bei bis zu 500 Schüler:innen insgesamt 12 Mitglieder. In der Grundschule steht die Verteilung der Sitze in der Schulkonferenz Lehrkräften, Eltern und Schüler:innen im Verhältnis 1:1:0.

Die Schulkonferenz berät in grundsätzlichen Angelegenheiten der Schule und vermittelt bei Konflikten innerhalb der Schule. Sie kann Vorschläge und Anregungen an den Schulträger und an die Schulaufsichtsbehörde richten und wird bei verschiedenen Anlässen auch vom Schulträger um Aussagen  gebeten.

Elternmitwirkung auf Landesebene

In schulischen Angelegenheiten von allgemeiner und grundsätzlicher Bedeutung wirken Eltern auch auf Landesebene mit. Diese Mitwirkung beim Ministerium für Schule und Weiterbildung wird durch organisierte Elternverbände wahrgenommen, die mindestens eine Schulform vertreten. Das Ministerium lädt diese Elternverbände mindestens halbjährlich zu einem Gespräch über schulische Angelegenheiten ein.


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