Betreuungsformen
Wichtig: Ab dem Schuljahr 2026/2027 besteht ein Rechtsanspruch über einen Betreuungsplatz für die Kinder des einschulenden Jahrgangs
An der Natorpschule kann zwischen drei unterschiedlichen Betreuungsformen gewählt werden.
1. Angebot der Offenen Ganztagsgrundschule
2. Schule von “Acht bis Eins” (Verlässliche Grundschule/ VG)
3. Schule von “Acht bis Eins” (Verlässliche Grundschule inkl. Ferienbetreuung / VG+)
In der folgenden Tabelle sind die wichtigsten Merkmale aufgelistet:
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Verlässliche Grundschule VG |
Verlässliche Grundschule inkl. Ferienbetreuung VG+ |
Offene Ganztags- schule OGS |
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| Betreuungsende an Schultagen | 13.30 Uhr | 13.30 Uhr | 16.00 Uhr (früheste Abholzeit 15.00 Uhr) |
| Betreuungsende in der Ferienzeit / Bewegliche Ferientage |
— | 16.00 Uhr | 16.00 Uhr |
| Betreuung in den Ferien |
keine | - gewährleistet- Kinder nehmen an den Aktionen der OGS teil- keine Betreuung in den letzten drei Wochen der Sommerferien |
- gewährleistet- Kinder nehmen an den Aktionen der OGS teil- keine Betreuung in den letzten drei Wochen der Sommerferien |
| Betreuung an Konferenzen und Fortbildungstagen | keine | 16.30 Uhr | 16.00 Uhr |
| Hausaufgaben | keine | keine | werden in der Schule gemacht und betreut |
| AG-Angebote | keine | keine | finden statt |
| Beitragszahlungen | Der Beitrag richtet sich nach dem Jahreseinkommen der Eltern (s. www. Stadt.bochum.de) | Der Beitrag richtet sich nach dem Jahreseinkommen der Eltern (s. www. Stadt.bochum.de)Für die Mittagsversorgung in den Ferienzeiten wird ein Betrag von 100,00€ einmalig erhoben. | Der Beitrag richtet sich nach dem Jahreseinkommen der Eltern (s. www. Stadt.bochum.de) |
| Geschwisterkinder | Bei der Ermittlung des Elternbeitrages durch die Stadt Bochum werden alle Geschwisterkinder berücksichtigt, die ihrerseits eine andere Schulbetreuungsmaßnahme im Stadtgebiet Bochum besuchen oder eine Kindertageseinrichtung bzw. Kindertagespflege in Anspruch nehmen. | Bei der Ermittlung des Elternbeitrages durch die Stadt Bochum werden alle Geschwisterkinder berücksichtigt, die ihrerseits eine andere Schulbetreuungsmaßnahme im Stadtgebiet Bochum besuchen oder eine Kindertageseinrichtung bzw. Kindertagespflege in Anspruch nehmen. | Bei der Ermittlung des Elternbeitrages durch die Stadt Bochum werden alle Geschwisterkinder berücksichtigt, die ihrerseits eine andere Schulbetreuungsmaßnahme im Stadtgebiet Bochum besuchen oder eine Kindertageseinrichtung bzw. Kindertagespflege in Anspruch nehmen. |
| Anzahl der Plätze | begrenzt | begrenzt | begrenzt |