Betreuungsformen
An der Natorpschule kann zwischen drei unterschiedlichen Betreuungsformen gewählt werden.
1. Angebot der Offenen Ganztagsgrundschule
2. Schule von “Acht bis Eins” (Verlässliche Grundschule/ VG)
3. Schule von “Acht bis Eins” (Verlässliche Grundschule inkl. Ferienbetreuung / VG+)
In der folgenden Tabelle sind die wichtigsten Merkmale aufgelistet:
Verlässliche Grundschule VG |
Verlässliche Grundschule inkl. Ferienbetreuung VG+ |
Offene Ganztags- schule OGS |
|
Betreuungsende an Schultagen | 13.30 Uhr | 13.30 Uhr | 16.00 Uhr (früheste Abholzeit 15.00 Uhr) |
Betreuungsende in der Ferienzeit / Bewegliche Ferientage |
— | 16.00 Uhr | 16.00 Uhr |
Betreuung in den Ferien |
keine | - gewährleistet- Kinder nehmen an den Aktionen der OGS teil- keine Betreuung in den letzten drei Wochen der Sommerferien |
- gewährleistet- Kinder nehmen an den Aktionen der OGS teil- keine Betreuung in den letzten drei Wochen der Sommerferien |
Betreuung an Konferenzen und Fortbildungstagen | keine | 16.30 Uhr | 16.00 Uhr |
Hausaufgaben | keine | keine | werden in der Schule gemacht und betreut |
AG-Angebote | keine | keine | finden statt |
Beitragszahlungen | Der Beitrag richtet sich nach dem Jahreseinkommen der Eltern (s. www. Stadt.bochum.de) | Der Beitrag richtet sich nach dem Jahreseinkommen der Eltern (s. www. Stadt.bochum.de)Für die Mittagsversorgung in den Ferienzeiten wird ein Betrag von 100,00€ einmalig erhoben. | Der Beitrag richtet sich nach dem Jahreseinkommen der Eltern (s. www. Stadt.bochum.de) |
Geschwisterkinder | Bei der Ermittlung des Elternbeitrages durch die Stadt Bochum werden alle Geschwisterkinder berücksichtigt, die ihrerseits eine andere Schulbetreuungsmaßnahme im Stadtgebiet Bochum besuchen oder eine Kindertageseinrichtung bzw. Kindertagespflege in Anspruch nehmen. | Bei der Ermittlung des Elternbeitrages durch die Stadt Bochum werden alle Geschwisterkinder berücksichtigt, die ihrerseits eine andere Schulbetreuungsmaßnahme im Stadtgebiet Bochum besuchen oder eine Kindertageseinrichtung bzw. Kindertagespflege in Anspruch nehmen. | Bei der Ermittlung des Elternbeitrages durch die Stadt Bochum werden alle Geschwisterkinder berücksichtigt, die ihrerseits eine andere Schulbetreuungsmaßnahme im Stadtgebiet Bochum besuchen oder eine Kindertageseinrichtung bzw. Kindertagespflege in Anspruch nehmen. |
Anzahl der Plätze | begrenzt | begrenzt | begrenzt |