1. Aufhebung der Testpflicht für bereits immunisierte PersonenAb Montag, 28. Februar 2022, wird die Testpflicht für bereits immunisierte Personen (also geimpfte oder genesene Personen; dazu zählen Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und weitere an Schule Beschäftigte) aufgehoben.
Zukünftig müssen also nur solche Personen zwingend getestet werden, die noch nicht immunisiert sind (sog. 3-G-Regel).
Wer von der Testung ausgenommen werden will, muss seinen Immunstatus nachweisen können
(Impfausweis oder Genesenenbescheinigung). Bitte bedenken Sie, dass wieder gilt: Als genesen gilt man 6 Monate nach Positivtestung. Falls noch nicht geschehen, bitten wir um eine Kopie einer Genesenenbescheinigung. Schülerinnen und Schüler können aber nach persönlicher Entscheidung weiterhin freiwillig an den Testungen teilnehmen.
2. Änderung des Testverfahrens an Grundschulen
Ab Montag, 28. Februar 2022, werden nur noch nicht immunisierte Schülerinnen und Schüler dreimal wöchentlich außerhalb der Schule, also in der Regel zuhause, einen Antigen-Selbsttest durchführen.
Die nicht immunisierten Schülerinnen und Schüler erhalten von der Schule Antigen-Selbsttests, mit denen sie sich montags, mittwochs und freitags vor dem Schulbesuch zu Hause unter Mithilfe ihrer Eltern selbsttesten müssen. Die Tests können sogar schon am Vorabend dort stattfinden.