Veränderungen des Lolli-Testverfahrens

25.01.2022

Nach der Pressemitteilung vom Schulministerium werden diese Anpassungen im „Lolli“-PCR-Testregime kurzfristig vorgenommen:

Auch weiterhin werden in den Grund- und Förderschulen „Lolli“-PCR-Pooltests angewandt.
Die Auflösung positiver Pools durch PCR-Einzeltests wird an den Grundschulen verändert.
Es ist keine Abgabe von Einzel-PCR-Rückstellproben an die Labore mehr vorgesehen.
Schülerinnen und Schüler eines negativ getesteten Pools nehmen wie gewohnt am
Präsenzunterricht teil.

Schülerinnen und Schüler eines positiv getesteten Pools werden am nächsten Tag
zu Unterrichtsbeginn in den Schulen mit Antigenschnelltests getestet.
Hierzu verfügen die Schulen bereits jetzt in ausreichendem Umfang über die
notwendigen Testkapazitäten. Alternativ ist es auch möglich,
eine offizielle Testeinrichtung im Rahmen eines Bürgertests zu nutzen
und diesen Test der Schule vorzulegen.
Schülerinnen und Schüler eines positiv getesteten Pools dürfen nur
dann am Präsenzunterricht teilnehmen, wenn sie ein negatives
Schnelltestergebnis zu Unterrichtsbeginn vorweisen können.

Bei einem positiven Antigen-Schnelltest wird das infizierte Kind sich in häusliche Isolationb begehben;
eine Kontrolltestung außerhalb des Schulsystems ist erforderlich.

Vollständig nachzulesen unter:
https://www.schulministerium.nrw/presse/pressemitteilungen/lolli-pcr-testverfahren-grundschulen-wird-veraendert-25-01-2022


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