Das Land NRW lockert die Qarantäne-Regeln für Schulen
Für enge Kontaktpersonen, zum Beispiel die Sitznachbarn des infizierten Kindes, kann dann eine 14-tägige Quarantäne angeordnet werden. Eine vorzeitige Beendigung ist möglich, wenn am sechsten Tag der Quarantäne ein negativer PCR-Test vorliegt und die Kinder keine Symptome einer Corona-Erkrankung aufweisen. Der negative Testnachweis ist der Schule vorzulegen.
Diese Regelung gilt auch für Kinder, die sich aktuell aufgrund eine Infektionsfalles in der Schule bereits in Quarantäne befinden. Haben diese bereits fünf Tage in Quarantäne verbracht, kann die Isolierung nun durch ein negatives Testergebnis aufgehoben werden. Die neuen Lockerungen gelten nur für enge Kontaktpersonen im Bereich der Schule, private Kontakte müssen sich weiterhin in eine 14-tägige Quarantäne begeben. Diese kann nicht verkürzt werden.
9. September 2021
Quelle: Pressemitteilung der Stadt Bochum