Neuregelung der Quarantäne

09.09.2021

Das Land NRW lockert die Qarantäne-Regeln für Schulen 

Im Falle einer einzelnen Coronaerkrankung müssen ab sofort nicht mehr ganze Gruppen oder Klassen in eine 14-tägige Quarantäne geschickt werden, sondern nur noch das nachweislich infizierte Kind. Die Zahl der wöchentlichen Regeltestungen in Schulen mit Antigentests wird in diesem Fall perspektivisch erhöht. Haben sich mehrere Kinder infiziert oder konnten Hygieneregeln nicht konsequent eingehalten werden, kann das Gesundheitsamt weitere Anordnungen zur Quarantäne erlassen.

Für enge Kontaktpersonen, zum Beispiel die Sitznachbarn des infizierten Kindes, kann dann eine 14-tägige Quarantäne angeordnet werden. Eine vorzeitige Beendigung ist möglich, wenn am sechsten Tag der Quarantäne ein negativer PCR-Test vorliegt und die Kinder keine Symptome einer Corona-Erkrankung aufweisen. Der negative Testnachweis ist der Schule vorzulegen.

Diese Regelung gilt auch für Kinder, die sich aktuell aufgrund eine Infektionsfalles in der Schule bereits in Quarantäne befinden. Haben diese bereits fünf Tage in Quarantäne verbracht, kann die Isolierung nun durch ein negatives Testergebnis aufgehoben werden. Die neuen Lockerungen gelten nur für enge Kontaktpersonen im Bereich der Schule, private Kontakte müssen sich weiterhin in eine 14-tägige Quarantäne begeben. Diese kann nicht verkürzt werden.

9. September 2021

Quelle: Pressemitteilung der Stadt Bochum


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