Aufhebung der Pflicht zum Tragen von Masken im Außenbereich von Schulen

17.06.2021

Information vom Ministerium in Düsseldorf:

Die nachhaltig sinkenden Inzidenzzahlen in ganz Deutschland und vor allem auch in NRW sind für uns alle eine große Erleichterung. Im Rahmen der ständigen Überprüfung der Schutzmaßnahmen gegen das Corona-Virus auf Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit hat die Landesregierung jetzt die Maskenpflicht an Schulen auf den Prüfstand gestellt. Wir halten eine Anpassung der Pflicht zum Tragen von Schutzmasken an die geänderte Infektionslage für angemessen und verantwortbar. Die Coronabetreuungsverordnung wird daher kurzfristig angepasst.

Ab Montag, 21. Juni 2021, gelten die folgenden Regelungen:

Die Maskenpflicht entfällt im gesamten Außenbereich der Schulen, insbesondere auf Schul- und Pausenhöfen sowie auf Sportanlagen.

Innerhalb von Gebäuden, also in Klassen- und Kursräumen, in Sporthallen, auf Fluren und sonstigen Verkehrsflächen sowie den übrigen Schulräumen besteht die Maskenpflicht weiter.

Es bleibt allerdings jeder Schülerin und jedem Schüler sowie allen in Schule tätigen Personen unbenommen, im Außenbereich freiwillig eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen.

Alle übrigen Hygienemaßnahmen (z.B. Handhygiene, Durchlüftung von Klassenräumen) gelten fort. Auch die Pflicht zur Testung zweimal in der Woche bleibt bestehen.

 


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