Inkrafttreten des Infektionsschutzgesetzes

23.04.2021

Das Vierte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite 
(Bundesgesetz) ist im Deutschen Bundestag und im Bundesrat verabschiedet worden.
Es tritt am Freitag, 23. April 2021, in Kraft. 

Das Gesetz schafft einen geänderten rechtlichen Rahmen für das staatliche Handeln in der Corona-Pandemie.
 Es führt eine bundesweit verbindliche „Notbremse” ein, die zunächst ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 100 ab dem übernächsten Tag zusätzliche Maßnahmen zum Infektionsschutz auslöst. 
Ab einer Inzidenz von 165 gelten weitergehende Maßnahmen.

Das neue Recht erstreckt sich auch auf den Schulbereich. 
Allerdings gelten die konkreten Folgen der gesetzlichen Vorgaben des Bundes nicht per se landesweit, sondern je nach Betroffenheit in den einzelnen Kreisen und kreisfreien Städten,
in denen sich die jeweilige Schule befindet.

Nach aktueller Lage kann mit hoher Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden, dass dies in
Bochum Montag oder Dienstag der Fall sein wird.
Sobald wir durch den Krisenstab der Stadt Bochum Genaueres erfahren, werden wir uns als Schule
so schnell wie möglich per Mail bei Ihnen melden.


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