Schulbetrieb ab dem 8.3.21

07.03.2021

Liebe Eltern,
die nachfolgend aufgeführten Regelungen zum Schulbetrieb in Nordrhein-Westfalen berücksichtigen die erwähnten Abstimmungsprozesse und tragen dem Erfordernis des Infektions- und Gesundheitsschutzes Rechnung.

Die derzeit geltenden Vorgaben für die Ausgestaltung des Wechsels aus Präsenz- und Distanzunterricht werden unverändert bis zu den Osterferien 2021 in den Grundschulen fortgesetzt. Maßgeblich hierfür sind weiterhin die Regelungen in der SchulMail vom 11. Februar 2021.

Der Wechselunterricht d.h. die Abfolge der Gruppen in Präsenzunterricht wird weitergeführt.


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