Schulbetrieb – neue Regelungen ab dem 14.12.2020

11.12.2020

Liebe Eltern der Natorpschule, liebe Schülerinnen und Schüler,

als Beitrag zur allgemeinen Kontaktreduzierung gelten ab Montag, 14. Dezember 2020 folgende Regelungen,
die vom Schulministerium heute mitgeteilt  wurden:

In den Jahrgangsstufen 1 bis 7 können Eltern bzw. Erziehungsberechtigte ihre Kinder vom Präsenzunterricht befreien lassen.
Um das Verfahren angesichts der Kürze der Zeit zu vereinfachen, zeigen die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten der Schule
gegenüber schriftlich an, wenn sie von dieser Befreiung Gebrauch machen wollen. Sie geben dabei an, ab wann die Schülerin bzw. der Schüler ins Distanzlernen wechselt. Frühester Termin ist der 14. Dezember 2020. Ein Hin- und Her-Wechseln zwischen Präsenzunterricht und Distanzlernen ist nicht möglich. Dies ist mit Blick auf die Infektionsprävention nicht sinnvoll.

Die Befreiung vom Präsenzunterricht in den Klassen 1 bis 7 und der obligatorische Distanzunterricht sind nicht mit einem Aussetzen der
Schulpflicht gleichzusetzen. Das Lernen und Arbeiten zu Hause, wie es von vielen Schülerinnen und Schülern im Frühjahr erstmals praktiziert wurde und für das es von den Schulen fortgeschriebene Konzepte gibt, gilt auch für diese besondere Woche zwischen dem 14. und dem 18. Dezember 2020.
Wir bitten um eine Mitteilung bei Abmeldung vom Präsenzunterricht an die Klassenlehrerin per Mail bis Sonntag, 13.12.2020 12.00 Uhr.

An den beiden Werktagen unmittelbar im Anschluss an das Ende der Weihnachtsferien (7. und 8. Januar 2021) findet kein Unterricht statt. Es gelten die gleichen Regeln wie für die
unterrichtsfreien Tage am 21. und 22. Dezember 2020.
Bitte teilen Sie uns Ihren möglichen Bedarf an einer Betreuung an diesen Tagen ebenfalls über die Klassenlehrerinnen mit.

Die Betreuung ist weiterhin geöffnet.

Mit vielen Grüßen,
P. Tiemann


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