Veränderung der Pflicht zum Tragen einer Mund -Nase-Bedeckung

30.09.2020

Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

wie wir heute vom Ministerium in Düsseldorf erfahren haben, gilt ab dem 1.10.2020
eine veränderte Coronabetreuungsverordnung (CoronaBetrVO).

Bislang gilt an allen Schulen für das Unterrichtsgeschehen im Klassenraum, dass die Schülerinnen
und Schüler eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen haben, sobald sie sich nicht auf ihren
festen Sitzplätzen befinden (Sitzplatzregel).

Ab dem 1. Oktober 2020 gilt für die Kinder in der Grundschule innerhalb ihres Klassenverbands
im Unterrichtsraum keine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung mehr.
Dies bedeutet, dass sie im Klassenraum auch dann, wenn sie im Rahmen der Unterrichtsgestaltung ihren Sitzplatz
verlassen, nicht mehr zwingend die Mund-Nase-Bedeckung tragen müssen.

Sobald der Klassenraum verlassen wird, ist wie bisher die Mund-Nase-Bedeckung zu tragen.
Wenn im Unterrichtsraum Schülerinnen und Schüler aus unterschiedlichen Klassen eines Jahrgangs
gemeinsam Unterricht haben (gemischte Gruppen), gelten unverändert die bisherigen Regelungen.


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