Liebe Eltern,
das Ministerium für Schule und Bildung NRW hat den Schulen für die Zeit der Corona Epidemie einmalig einen abweichenden Weg für die Versetzungen und die Leistungsbeurteilung in den Zeugnissen vorgegeben:
Für die Grundschulen gilt:
- Alle Kinder werden aus ihrer jetzigen Jahrgangsstufe in die nächst höhere versetzt, unabhängig von den erbrachten Leistungen.
- Auch die Zeugnisse der Klassen 3 und 4 beziehen sich auf die im gesamten Schuljahr erbrachten Leistungen, nicht nur auf die des zweiten Halbjahrs.
- Die Leistungen werden mit Texten (im Jahrgang 1 und und 2) bzw. mit Noten (Jahrgang 3 und 4) beschrieben wie sonst auch.
- Erziehungsberechtigte können bei nicht ausreichenden Leistungen beantragen, dass ihre Kinder „freiwillig“ das Schuljahr in der gleichen Klassenstufe verweilen, dieses Schuljahr würde nicht auf die Schulbesuchsjahre angerechnet.Sollte dies aus Sicht der Lehrer*innen der Klasse Ihres Kindes sinnvoll erscheinen, werden wir uns zeitnah beratend an Sie wenden. Dabei ist wichtig zu wissen, dass letztendlich Sie als Eltern die Entscheidung treffen.
Wenn Sie zu diesen Themen noch Fragen haben, dann wenden Sie sich vertrauensvoll an Ihre Klassenlehrerin.