1. Aufnahme in die Grundschule

Für Kinder, die bis zum 30. September eines Jahres das 6. Lebensjahr vollenden, beginnt die Schulpflicht am 1. August des Jahres. Die Eltern werden von der Stadt Bochum angeschrieben und erhalten einen Anmeldebogen. Alle Eltern haben freies Wahlrecht der Schule für ihr Kind. Die bisherigen Schulbezirksgrenzen sind aufgehoben. Es besteht nur ein Rechtsanspruch auf einen Platz an der nächtsgelegenen Schule.

Desweiteren erhalten die Eltern eine Frist (Anmeldewoche) vorgegeben, in der das Kind an der Wahlschule angemeldet wird. Danach kommt es zu einem ersten Kontakt mit der Schulleitung, bei dem erste Informationen ausgetauscht werden können.

Die schulärztliche Untersuchung zur Einschulung erstreckt sich auf den körper-lichen Entwicklungsstand und die allgemeine, gesundheitlich bedingte Leistungs-fähigkeit einschließlich der Sinnesorgane des Kindes. Diese wird durch das Gesund-heitsamt der Stadt Bochum durchgeführt. Zu diesem Termin werden Sie und Ihr Kind von der Stadt Bochum schriftlich eingeladen.

Die Schulleiterin  informiert und berät die Eltern erstens vor der vorzeitigen Aufnahme eines Kindes in die Grundschule, zweitens vor der Verpflichtung eines Kindes zum Besuch eines vorschulischen Sprachförderkurses.

Dauer des Besuchs der Grundschule

Der Besuch der Grundschule dauert in der Regel vier Jahre. Diese Regeldauer soll um nicht mehr als ein Jahr überschritten werden. Der Besuch der Schulein-gangsphase ist auf drei Jahre begrenzt. Der Besuch im dritten Jahr wird nicht auf die Dauer der Schulpflicht angerechnet.

Vorzeitige Einschulung

Die Eltern richten einen formlosen Antrag mit Namen des Kindes, Geburtsdatum und Kindergarten an die Grundschule. Die Schulleitung trifft die Entscheidung unter Berücksichtigung des schulärztlichen Gutachtens und nach einem Beratungsgespräch mit den Erziehungsberechtigten. Mit der Aufnahme in die Schule wird das Kind schulpflichtig.

Einschulung

Alle Schulanfänger werden am zweiten Schultag des neuen Schuljahrs klassenweise eingeschult. Zu diesem Anlass gestaltet der Chor und die Theaterarbeits-gemeinschaft eine Begrüßungsfeier in der Schulaula.

Während die Kinder anschließend ihre erste Unterrichtsstunde genießen, haben ihre Eltern Gelegenheit, sich bei Kaffee und Plätzchen auszutauschen. Danach findet für alle Eltern und Kinder ein ökumenischer Gottesdienst statt, wechselweise in der katholischen bzw. evangelischen Kirche im Schulumfeld.

2. Unterricht

Differenzierungsangebote

Jedes Kind wird individuell gefördert. Daher kann es unterschiedliche Aufgabenstellungen geben, sowohl im Unterricht, als auch bei den Hausaufgaben.

Der Unterricht wird so gestaltet, dass er den Leistungsstand, die Lernmöglichkeiten, die Belastbarkeit und die Interessen der Kinder berücksichtigt und die Kinder in ihrer Entwicklung unterstützt. An der Natorpschule werden in jedem Schuljahr verschiedene Arbeitsge-meinschaften (AGs) angeboten.

Zudem bieten wir "Pluskurse" zubestimmten Themen an. Diese laufen parallel zum Unterricht und richten sich an interessierte Schülerinnen und Schüler. Die Kurse sind zeitlich begrenzt (4-6 Wochen) und kommen aus dem naturwissenschaftlichen, künstlerischen oder sprachlichen Bereich.

Lehrpläne

Die Richtlinien und Lehrpläne legen die verbindlichen Ziele und Inhalte fest, auf die hin alle Kinder bestmöglich gefördert werden. Schule soll nicht nur eine Unter-richtsstätte, sondern zugleich ein Lebens-, Lern- und Erfahrungsraum sein. Damit werden die Grundlagen geschafft, auf denen die Kinder in der Sekundarstufe I erfolgreich aufbauen können.

Die Lehrpläne für alle Fächer müssen im Zusammenhang mit den Zielsetzungen der Richtlinien verstanden und in konkrete Unterrichtsplanung umgesetzt werden. Richtlinien und Lehrpläne bilden somit eine Einheit.

Leistungsbewertung

Die Leistungsbewertung soll über den Stand des Lernprozesses des Schülers Aufschluss geben und soll auch Grundlage für weitere Förderung sein. Bei der Beratung mit den Eltern über den Bildungsgang des Kindes ist sie eine wichtige Hilfe.

Sie bezieht sich auf die im Unterricht vermittelten Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie auf das Arbeitsverhalten. Grundlage sind alle vom Schüler erbrachten Leistungen, insbesondere schriftliche Arbeiten, mündliche Beiträge und praktische Leistungen.

Hausaufgaben

Hausaufgaben ergänzen die Arbeit im Unterricht. Sie sind der Leistungsfähigkeit der Kinder angemessen und sollten ohne fremde Hilfe angefertigt werden. Eine tägliche Bearbeitungszeit von 30 Minuten (Klassen 1/2) und 60 Minuten (Klassen 3/4) ist angemessen.

Radfahrausbildung

Viele Kinder der Klassen 1 und 2 nehmen bereits am Straßenverkehr teil. Von daher ist das Radfahrtraining schon in diesen Klassen Teil der Verkehrserziehung.

Das Training soll zur Verbesserung ihres Verkehrsverhaltens beitragen und sie sicherer im Umgang mit dem Rad machen. Voraussetzung für die Durchführung des Trainings ist eine ausführliche Information der Eltern über die Ziele der Inhalte des Übungsprogramms sowie über die besondere Gefährdung unserer Kinder als Radfahrer im Straßenverkehr.

Die Unterstützung durch die Eltern bei der Vorbereitung (z.B. Bereitstellung eines verkehrssicheren und angepassten Fahrrades, das Kaufen eines sicher sitzenden Schutzhelmes etc.) und Durchführung der fahrpraktischen Übungen im Schul-bereich ist unerlässlich.

In den Klassen 3 und 4 erfolgt im Rahmen des Sachunterrichts eine umfassende Radfahrausbildung, die mit einem theoretischen Prüfbogen und einer Fahrt im öffentlichen Verkehrsraum abschließt. Sowohl die Übungen als auch die Abschlussfahrt findet in Zusammenarbeit mit der Bochumer Polizei und den Eltern statt.

3. Mitwirkungsorgane

Mitwirkungsgremien

Gremien, in denen Eltern mitwirken, sind die Klassenpflegschaft, die Klassenkonferenz, die Schulpflegschaft, die Fachkonferenzen und die Schulkonferenz. Die Tätigkeit der Eltern in diesen Gremien ist ehrenamtlich.

Wahlen

Die Mitglieder der Mitwirkungsorgane werden für ein Schuljahr gewählt. Die Wahlen in den Klassenpflegschaften finden in den ersten drei Wochen nach Unterrichtsbeginn statt. Die Wahlen in der Schulpflegschaft in den ersten fünf Wochen.

Klassenkonferenz

Mitglieder der Klassenkonferenz sind die Lehrerinnen und Lehrer, die in der Klasse unterrichten, sowie das in der Klasse eingesetzte weitere pädagogische und sozialpädagogische Personal. An den Sitzungen der Klassenkonferenz nimmt die / der Vorsitzende der Klassenpflegschaft sowie deren Stellvertreter mit beratender Stimme teil.

Die Klassenkonferenz entscheidet über die Bildungs- und Erziehungsarbeit in der Klasse. Sie berät über den Leistungsstand der Schüler und trifft Entscheidungen über Zeugnisse, Versetzungen und Abschlüsse, die Beurteilung des Arbeits- und Sozialverhaltens, weitere Bemerkungen zu besonderen Leistungen und besonderem persönlichen Einsatz im außerunterrichtlichen Bereich. In Ordnungsmaßnahmen werden Elternvertretungen nur dann beteiligt, wenn die Betroffenen nicht widersprechen.

Klassenpflegschaft

Alle Eltern der Schülerinnen und Schüler einer Klasse bilden die Klassen-pflegschaft.

Die Klassenpflegschaft wählt aus ihrer Mitte zu Beginn des Schuljahres eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden sowie eine Stellvertreterin / Stellvertreter. Beide nehmen über ihre Aufgaben in der Klassenpflegschaft hinaus mit beratender Stimme an der Klassenkonferenz teil.

Die Klassenpflegschaft dient der Zusammenarbeit von Eltern, Lehrern und Schülern. Dazu gehören die Information und der Meinungsaustausch über Angelegenheiten der Schule, vor allem aber über die Unterrichts- und Erziehungsarbeit in der Klasse.

Die oder der Vorsitzende beruft die Sitzungen der Klassenpflegschaft ein und legt in Absprache mit dem Klassenlehrer die Tagesordnung fest. Auch einzelne Eltern können Themen zur Tagesordnung anmelden. Die Klassenlehrerin nimmt an der Sitzung teil. Die Klassenpflegschaft kann alle Lehrerinnen und Lehrer einladen, die in der Klasse unterrichten.

Schulpflegschaft

Mitglieder der Schulpflegschaft sind die Vorsitzenden der Klassenpflegschaften. An den Sitzungen können ihre Stellvertreter mit beratender Stimme teilnehmen. Die oder der Vorsitzende der Schulpflegschaft lädt zu den Sitzungen ein und setzt die Tagesordnung fest. Die Schulleiterin oder der Schulleiter soll beratend an den Sitzungen teilnehmen. Die Eltern können auch unter sich über die Bildungs- und Erziehungsarbeit beraten. Die Schulpflegschaft wählt einen Vorsitzenden und einen Vertreter. Sie wählt außerdem die Elternvertretung für die Schulkonferenz und für Schule gegenüber der Schulleitung und den anderen Mitwirkungsgremien. Die Schulpflegschaft kann auch eigene Anträge an die Schulkonferenz richten, über die dort abgestimmt wird.

Schulkonferenz

Die Schulkonferenz ist das oberste Mitwirkungsgremium der Schule.

Dort arbeiten die Vertreterinnen und Vertreter der Eltern und der Lehrerinnen und Lehrer zusammen. Die Elternvertreter werden von der Schulpflegschaft und die Lehrervertreter von der Lehrerkonferenz gewählt.

Die Schulkonferenz hat bis zu 500 Schülerinnen und Schüler 12 Mitglieder. In der Grundschule steht die Verteilung der Sitze in der Schulkonferenz Lehrer, Eltern und Schüler im Verhältnis 1:1:0.

Die Schulkonferenz berät in grundsätzliche Angelegenheiten der Schule und vermittelt bei Konflikten innerhalb der Schule. Sie kann Vorschläge und Anregungen an den Schulträger und an die Schulaufsichtsbehörde richten.

Elternmitwirkung auf Landesebene

In schulischen Angelegenheiten von allgemeiner und grundsätzlicher Bedeutung wirken Eltern auch auf Landesebene mit. Diese Mitwirkung beim Ministerium für Schule und Weiterbildung wird durch organisierte Elternverbände wahrgenommen, die mindestens eine Schulform vertreten. Das Ministerium lädt diese Elternverbände mindestens halbjährlich zu einem Gespräch über schulische Angelegenheiten ein.

4. Allgemeine Regelungen

Entschuldigung

Spätestens am zweiten Fehltag sollte das Kind in der Schule mündlich oder schriftlich entschuldigt sein. Bei länger andauerndem Fehlen kann ein ärztliches Attest angefordert werden. Wünschenswert ist es, dass das krankheitsbedingte Fehlen eines Schülers am gleichen Tag gemeldet wird.

Elternsprechzeiten

Die Eltern werden über die Entwicklung und den Lernstand ihres Kindes regelmäßig informiert und beraten. Zur Beratung finden pro Schulhalbjahr innerhalb eines Zeitrahmens Elternsprechzeiten nach dem Unterricht statt.

Sie sind zeitlich so gelegt, dass alle Eltern die Möglichkeit zu einem eingehenden Gespräch mit den entsprechenden Lehrern haben.

Schülerunfallversicherung

Alle Kinder sind während schulischer Veranstaltungen sowie auf den Wegen von und zu diesen im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung gegen Unfälle versichert. Diese Unfallversicherung bezieht sich nur auf Personenschäden, nicht auf Sachschäden.

Befreiung vom Unterricht

Ein Kind kann nur in besonderen Ausnahmefällen und in der Regel zeitlich begrenzt auf Antrag der Eltern vom Unterricht in einzelnen Fächern oder von einzelnen Schulveranstaltungen befreit werden.

Über die Befreiung von bis zu zwei Wochen entscheidet die Schulleitung. Über Art und Umfang der Befreiung aus gesundheitlichen Gründen, insbesondere vom Sportunterricht, entscheidet der Fachlehrer (bis zu einer Woche) bzw. die Schulleitung (über eine Woche hinaus) aufgrund eines ärztlichen Attestes.

Ansteckende Krankheiten

Erkrankt ein Kind an einer meldepflichtigen übertragbaren Krankheit, wie z.B. Scharlach, Diphtherie, Mumps, Röteln oder Windpocken, so darf es nicht am Unterricht teilnehmen, bis nach dem Urteil des behandelnden Arztes oder des Gesundheitsamtes eine weitere Verbreitung der Krankheit nicht mehr zu befürchten ist.

Entsprechendes gilt auch dann, wenn das Kind von Läusen befallen wurde. Durch ein ärztliches Attest muss dekumentiert sein, dass das Kind läuse- und nissenfrei ist. Übertragbare Krankheiten müssen der Schule unverzüglich gemeldet werden.